Für einen Anti-BDS-Beschluss im Oldenburger Stadtrat
In der letzten Stadtratssitzung am Montag, den 25.02., wurde ein Antrag eingebracht, der eine Grundlage bietet, um der antisemitischen BDS-Kampagne keine städtischen Räume mehr zu überlassen. Der Antrag basierte auf der Vorlage der Ende 2017 bereits in München erfolgreich vom Stadtrat beschlossenen Resolution „Gegen jeden Antisemitismus! – Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung“[1]. Diese bekennt sich in Solidarität mit Israel „uneingeschränkt zu Israels Recht auf Existenz und Selbstverteidigung“ und beinhaltet „entschieden die schärfste Verurteilung aller Formen von offenem und verdecktem Antisemitismus“. Als Grundlage einer Beurteilung von Antisemitismus wird die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)[2] gesetzt, die bereits im Europäischen Parlament und durch die Bundesregierung Verwendung findet und die explizit Formen des Israelhasses als Antisemitismus benennt. Nach dieser Definition, die von nun an das diesbezügliche Verwaltungshandeln leitet, wird in der Resolution die BDS-Kampagne als antisemitisch bezeichnet und somit dürfen in städtischen Räumen keine Veranstaltungen mehr stattfinden, die mit den „Inhalten, Themen und Zielen“ der BDS-Kampagne in Verbindung stehen. Ebenfalls dürfen solche Veranstaltungen nicht gefördert werden und Zuschüsse können im Nachhinein zurückgefordert werden, sollte sich die Veranstaltung als antisemitisch herausstellen.
Da der Oldenburger Antrag sehr kurzfristig vor der Stadtratssitzung eingebracht wurde, beschloss der Rat eine Vertagung, da keine ausreichende Beratungszeit innerhalb der Fraktionen gegeben war. In der nächsten Sitzung am Montag, den 25. März, wird der Antrag daher nochmals thematisiert und, wie wir hoffen, angenommen.
Zum Antisemitismus der BDS-Kampagne
Wir halten einen solchen Beschluss für äußerst notwendig, da er unter anderem den antisemitischen Charakter der Israel-Boykott-Kampagne klar stellt und der Stadt Oldenburg eine Basis bietet, um gegen Antisemitismus besser vorgehen zu können. ‚Boycott, Divestment, Sanctions‘ – Unter diesen Schlagworten versucht diese internationale Kampagne, Stimmung gegen den Staat Israel zu machen. ‚BDS‘ wurde im Jahr 2005 von ca. 170 palästinensischen Gruppen, u.a. von islamistischen Terrorgruppen wie der islamische Jihad und der Hamas, gegründet.[3]
Fadenscheiniges Ziel der Kampagne ist es, den jüdischen Staat zu zwingen, „die Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes“[4] zu beenden, die Grenzen zu öffnen, um die Rückkehr aller palästinensischen Flüchtlinge zu ermöglichen. Dabei sind nicht nur die Gebiete im Westjordanland gemeint sondern das gesamte Staatsgebiet Israels.[5] Dies würde dazu führen dass Israel, der Staat der in direkter Folge aus der Shoah als Schutzraum für Jüdinnen und Juden errichtet wurde, vernichtet wird. Die BDS-Kampagne „verfolgt das Ziel, Israel international zu diskreditieren und zu delegitimieren“[6]. Sie strebt den Boykott israelischer Waren, KünstlerInnen, PolitikerInnen und SportlerInnen an. Mit Blick auf nationalsozialistische Boykottkampagnen offenbaren sich strukturelle Ähnlichkeiten: „Die generelle NS-Analogie der Kampagne besteht überdies darin, dass sie die Nazi-Parole ‚Kauft nicht bei Juden‘ reaktiviert und auf Israel überträgt, wobei zahlreiche BDS-Aktivisten ihre Forderungen in fast identischer optischer Initiierung z.B. in Deutschland vor Geschäften zum Ausdruck bringen“[7].
Darüber hinaus schürt die BDS-Kampagne eine Stimmung, die antisemitische Übergriffe befördert, so erfolgten in der Vergangenheit des Öfteren Attacken auf Jüdinnen und Juden im Zuge von Mobilisierungen der BDS Kampagne.
Auch die Verwendung von ‚jüdischen‘ Stereotypen, die schon im Nationalsozialismus verwendet wurden, sind bei der Kampagne zu finden. So schmückt die Comicfigur ‚Handala‘ des Cartoonisten Nadschi Salim al-Ali das BDS-Logo. In seinen Geschichten werden Israelis mit Hakennase dargestellt, begehen jüdische Ritualmorde und können nur mit Waffengewalt gestoppt werden.[8] Ein weiterer Cartoonist, dessen Bilder von der BDS Kampagne gerne verwendet werden ist Carloss Latuff. Latuff errang bei einem Holocaust-Karikaturen-Wettbewerb des iranischen Regimes 2006 den zweiten Platz.[9]
Der antisemitische Charakter der Kampagne lässt sich somit schwerlich übersehen und ist auf Grundlage der oben erwähnten Definition der IHRA nachweisbar. So kommt unter anderem der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein zu dem Schluss: „Die BDS-Bewegung ist in ihren Methoden und Zielen antisemitisch.“[10]
Meinungsfreiheit bedeutet kein Recht auf städtische Räume!
Von Anhängern der BDS-Kampagne, als auch von Stadtratsmitgliedern, die bezüglich eines Beschlusses noch eher unsicher wirkten, wurde oftmals das Argument vorgebracht, der Ausschluss von Veranstaltungen der BDS-Kampagne aus städtischen Räumlichkeiten würde die Meinungsfreiheit einschränken. Dabei handelt es sich jedoch um ein Scheinargument, denn die Meinungsfreiheit ist nach Artikel 5 GG folgendermaßen definiert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…)“. Dieses Grundrecht steht grundsätzlich auch der BDS-Kampagne zu, wovon sie beispielsweise durch das Internet auch reichlich Gebrauch macht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet jedoch nicht, für die Äußerung dieser Meinung unterstützende Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, wie sie etwa städtische Räumlichkeiten darstellen.
Dass die Stadt München der BDS-Kampagne keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen muss, bestätigte im Dezember 2018 ebenfalls ein Urteil des Verwaltungsgerichts in München. Dort hatte ein der BDS nahestehender Kläger gegen den Entzug städtischer Räumlichkeiten für eine Podiumsdiskussion zum oben genannten Beschluss der Stadt München geklagt. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass eine Ablehnung seiner Veranstaltung „nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit [verstoße] – aus diesem Grundrecht folge kein Benutzungsrecht für öffentliche Räume.“[11] Ebenfalls wurde explizit deutlich gemacht, dass nicht gegen das Recht auf Meinungsäußerung des Klägers verstoßen wurde, da dieser seine Meinung ja weiterhin äußern könne.
Somit bestätigte das Gericht, was auch für den möglichen Beschluss des Stadtrats in Oldenburg gilt: Es ist eine legitime Entscheidung der Stadt Oldenburg, einzuschränken, wer ihre Räumlichkeiten nutzen darf und sie antisemitischen Akteuren nicht zur Verfügung zu stellen. Das Recht auf Meinungsfreiheit bleibt davon unberührt!
Gerade von Seiten der Stadt darf es daher keine Unterstützung solcher Gruppierungen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geben. Denn entgegen der Meinung des Linksparteifraktionschefs Hans-Henning Adler, der anlässlich einer EinwohnerInnenfrage in der letzten Ratssitzung behauptete, eine Überlassung von Räumen stelle keine Unterstützung dar, würde die Stadt Oldenburg bei Ablehnung des Beschlusses antisemitischen Akteuren weiterhin ein prestigeträchtiges Podium zur Verfügung stellen. Diese Art der Unterstützung für die BDS-Kampagne ist weitaus problematischer als finanzielle Zuschüsse, denn sie signalisiert, dass der Boykott Israels und die antisemitische Ablehnung von dessen Existenzrecht legitime Positionen in einer demokratischen Debatte seien und es sich bei der BDS Kampagne um einen ganz normalen zivilgesellschaftlichen Akteur handle.
Die Stadt Oldenburg muss sich dieser Symbolwirkung bewusst sein und der Aufwertung von Antisemiten durch die Nutzung prestigeträchtiger städtischer Gebäude einen Riegel vorschieben!
Ein schneller Beschluss ist notwendig!
Dass die Oldenburger BDS-Kampagne bereits den nachvollziehbaren Aufschub des Beschlusses aus unerfindlichen Gründen als Erfolg hinnimmt, zeugt von dem Ausmaß des Realitätsverlusts, der dort vorzuherrschen scheint. Siegessicher verkündet sie, dass vier Veranstaltungen der „Israeli Apartheid Week“[12] im städtischen Kulturzentrum PFL stattfinden werden, wobei fraglich ist, warum die Stadt eine Zusage für die Räumlichkeiten gegeben hat. Nach einem Prozess auf Grund einer Raumkündigung im Jahr 2018, den die Stadt Oldenburg gegen einen BDS Aktivisten wegen eines Formfehlers in der Absage verlor, äußerte eine Sprecherin der Stadt bereits, dass Gruppierungen, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegenstünden, ohnehin keine Räumlichkeiten im PFL mehr bekommen würden.[13] Die Forderung nach einem Boykott des jüdischen Staates fasste sie explizit darunter. So wurde auch im Urteil klargestellt, „dass dieses Urteil nicht bedeutet, dass der Kläger künftig ohne Weiteres einen Anspruch auf Zulassung zum städtischen Kulturzentrum PFL besitzt“.[14]
Wir fordern daher die Verwaltung der Stadt Oldenburg auf, die „Israeli Apartheid Week“ auch ohne rechtzeitigen Beschluss einer Anti-BDS-Resolution nicht im PFL stattfinden zu lassen, etwaige Zusagen unter Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zurück zu ziehen und dabei ihren kompletten Handlungsspielraum auszuschöpfen.
Diese geplanten Veranstaltungen zeigen, wie dringend ein schneller Beschluss notwendig ist. Die BDS-Kampagne wird solange versuchen, an städtische Räume zu kommen, bis hier eine eindeutige, rechtliche Klarheit geschaffen wird. Es ist untragbar, wenn in den Räumen der Stadt Oldenburg und insbesondere im PFL, in dessen unmittelbarer Reichweite sich das Mahnmal für die ermordeten Jüdinnen und Juden befindet, weiterhin antisemitische Positionen vertreten werden können. Wir appellieren an alle Ratsmitglieder: Es liegt in ihrer Macht, dies zu unterbinden und eine klare und deutliche Positionierung der Stadt Oldenburg gegen Antisemitismus an die Öffentlichkeit zu senden
Wir wollen als BürgerInnen zeigen, dass uns der Kampf gegen Antisemitismus und dessen Unterstützung durch die Stadt Oldenburg ein sehr wichtiges Anliegen sind und rufen euch deshalb dazu auf, den Fraktionen und Stadtratsmitgliedern zu schreiben, deutlich zu machen, dass ein solcher Beschluss notwendig ist und vor allem: Euch den Termin der Ratssitzung am 25. März schon einmal freizuhalten, damit wir dort zahlreich Präsenz zeigen können.
Für eine klare Positionierung der Stadt Oldenburg gegen jeden
Antisemitismus und Antizionismus!
[1] Der Antrag ist hier zu finden, alle folgenden Zitate daraus: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4760943.pdf
[2] https://embassies.gov.il/berlin/NewsAndEvents/Pages/IHRA-einigt-sich-auf-Arbeitsdefinition-f%C3%BCr-Antisemitismus.aspx
[3] https://www.mena-watch.com/hamas-unterstuetzt-die-israel-boykottbewegung-bds/
[4] Salzborn, 2013: http://www.salzborn.de/txt/2013_Kirche-und-Israel.pdf
[5] https://iibsa.org/wp-content/uploads/2018/11/Die-antisemitische-Boykottkampagne-BDS-Eine-Handreichung_IIBSA.pdf.pdf
[6] Salzborn, 2013.
[7] ebd.
[8] https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/anti-israel-kampagne-wie-bds-gegen-israel-hetzt/20573168.html
[9] https://spme.org/spme-research/analysis/ahmadinejad-iran-and-holocaust-manipulation-methods-aims-and-reactions/2608/
[10] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article180793618/Antisemitismus-in-Deutschland-Israel-Boykotteure-unter-dem-Deckmantel-der-Kunstfreiheit.html
[11] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/bds-kampagne-urteil-verwaltungsgericht-1.4260320
[12] Zum antisemitischen Charakter dieser deutschlandweit jährlich stattfindenden Veranstaltungsreihe veröffentlichen wir in Kürze einen weiteren Artikel.
[13] https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/oldenburger-urteil-bloss-propagandaerfolg-fuer-boykottbewegung-bds/ Dies ist auch in der Satzung des PFL festgehalten: https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/30/302/pfl/Satzung.pdf
[14] zitiert nach: https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/oldenburger-urteil-bloss-propagandaerfolg-fuer-boykottbewegung-bds/